Auszug - Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
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Wortprotokoll Beschluss Abstimmungsergebnis |
Herr Ladewig trägt vor, dass in der Satzung folgende Änderungen vorgenommen
werden müssen:
- § 5 – Beitragssatz: Der Beitragsatz für die Herstellung der zentralen
öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlagen
beträgt 2,27 € je qm beitragspflichtiger Fläche.
- § 13 Abs. 2 – Grundgebühr: Sie beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit der Nenndurchflussmenge von
bis 2,5 QN 9,62 € / Monat
bis 6,0 QN 23,10 € / Monat
bis 10,0 QN 38,50 € / Monat
bis 15,0 QN 57,75 € / Monat
bis 40,0 QN 153,99 € / Monat
über 40 QN 153,99 € / Monat.
Der Hauptausschuss fasst den Beschluss:
„ Der Gemeindevertretung wird empfohlen, folgenden Beschluss zu fassen:
„ Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird
mit den protokollierten Änderungen beschlossen.“
Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen; 1-Nein-Stimme