Vorlage - V09/272/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Im Zuge der durch die
Gemeindevertretung beschlossenen Maßgabe, die öffentliche Einrichtung
„Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Stockelsdorf/Eckhorst mit Ableitung
in das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck“ und die öffentliche
Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Dorfschaften mit
Ableitung in Klärteichanlagen“ abgabenrechtlich gleichzustellen, wird
zunächst die Entwässerungssatzung geändert. Die Entwässerungssatzung wird am
16.11.2009 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
beraten.
Die
neue Entwässerungssatzung soll am 01.01.2010 in Kraft treten, damit die Basis
für die einheitliche Abgabenerhebung bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung
gegeben ist.
Das von
der geänderten Entwässerungssatzung abhängige Satzungsrecht ist ebenfalls an
die abgabenrechtliche Gleichstellung anzupassen.
Bisher
gab es für jede der beiden o.g. öffentlichen Einrichtungen jeweils auch eine
eigenständige Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung.
Im Zuge
der abgabenrechtlichen Gleichstellung wird es zukünftig nur noch eine
Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung geben.
Beiträge
und Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung sind in dem hier
vorgelegten Satzungswerk nicht mehr enthalten und werden ab in einer anderen
Satzung geregelt.
Der
höchstzulässige Beitragssatz für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung beträgt
pro m² Vollgeschossmaßstab 2,27 €.
- Beitragssatz Schmutzwasserbeseitigung
„neu“ 2,27
€/m²
- Beitragssatz Ortslage/Eckhorst „alt“ 2,01
€/m²
- Beitragssatz Dorfschaften „alt“ 2,73
€/m²
Bei den
Schmutzwassergebühren ist folgende Vergleich möglich:
- Gebührensatz Schmutzwasser „neu“ Grundgebühr kleiner
Wasserzähler 9,62
€/Monat
Zusatzgebühr 1,68
je m³
- Gebührensatz SW / Ortslage/Eckhorst
„alt“ Grundgebühr kl.
Wasserzähler 9,64
€/Monat
Zusatzgebühr 1,23
je m³
Gebührensatz SW / Dorfschaften
„alt“ Grundgebühr
kl. Wasserzähler
14,88
€/Monat
Zusatzgebühr
2,43 je m³
Diese
Satzung wird wie die Entwässerungssatzung zum 01.01.2010 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 01 SW zentral (Bx + Gy) GV (61 KB) |