Vorlage - V09/134/KA
|
|
Aussage
zur Barrierefreiheit:
Keine
Relevanz
Begründung:
Bei der
Berechnung der wesentlichen Einnahmepositionen, die mit einer festen Kennzahl
versehen wurden, sind die im Haushaltserlass 2009 für das Haushaltsjahr 2010
festgesetzten Grunddaten zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der bisher vom Land
Schleswig-Holstein vorgegebenen Eckdaten für das Haushaltsjahr 2010 wird der
Hauptausschuss gebeten, den anliegenden Budgetrahmen zu beschließen. Aus den
Vorabdotierungen ergibt sich ein Budgetrahmen von 1.057.200 €, der den
Fachämtern zu Verfügung gestellt werden kann. Der Budgetrahmen von 1.057.200
€ entspricht der Budgetvorgabe für das Haushaltsjahr 2009.
Überschreitungen der Budgets sind von den Fachämtern zu begründen.
Beschlussvorschlag:
„1.
Der in der Anlage 1 ermittelte Budgetrahmen wird festgesetzt.
2. Die in der Anlage 2 festgesetzten Budgets
für die Fachämter werden beschlossen.“
Finanzielle
Auswirkungen:
----
Anlage/n:
Kennzahlenbudget
Ermittlung
der Budgets für die Fachämter
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anmeldung Feste Kennzahlen 2010 Anlage 1 (35 KB) | |||
2 | öffentlich | Budgets 2010 Anlage 2 (3 KB) |
|