Vorlage - V10/423/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Bei der Berechnung der wesentlichen Einnahmepositionen, die mit einer festen Kennzahl versehen wurden, sind die im Haushaltserlass 2010 für das Haushaltsjahr 2011 festgesetzten Grunddaten zugrunde gelegt. Auf der Grundlage der bisher vom Land Schleswig-Holstein vorgegebenen Eckdaten für das Haushaltsjahr 2011 wird der Hauptausschuss gebeten, den anliegenden Budgetrahmen zu beschließen.
Eine Verteilung der Budgets für die Fachämter kann nicht beschlossen werden, da auf Grund der Umstellung im Jahre 2010 auf die Doppik keine Vergleichszahlen vorliegen. Den Fachämtern wird ein Budget in Höhe der Ansätze des Haushaltsjahres 2010 zugewiesen.
Beschlussvorschlag:
Der in der Anlage 1 ermittelte Budgetrahmen wird festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Kennzahlenbudget
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anmeldung Feste Kennzahlen 2011 Anlage 1 (43 KB) |
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