Vorlage - V09/241/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Information erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Hinweis:
Dieser TOP wurde bereits im UBPöS am 26.10.2009 behandelt. Er wurde vertagt, da die verkehrsmäßige Anbindung an den Bohnrader Weg nochmals geprüft und die bereits beratenen Verkehrsgutachten erneut vorgelegt werden sollten (s. Anlagen 2 und 3).
Nach nochmaliger Durchsicht der Gutachten (insbesondere Anlage 2, S. 6 Zi. 4 und Anlage 3 S. 10, letzter Absatz zu Zif. 3.2) haben sich keine neue Erkenntnisse ergeben.
Begründung:
Da im B-Plan 56, 1. Erw. die optionale Anbindung an den Bohnrader Weg nicht mehr realisiert werden soll, ist es sinnvoll, in dem betroffenen Bereich die überbaubaren Grundstücksflächen neu zu ordnen. Zusätzlich sollte im B-Plan 56 auf dem Hausgruppengrundstück eine Einzelhausbebauung ermöglicht werden. Weiterhin sollte soll in beiden Bereichen eine Doppelhausbebauung ermöglicht werden.
Aus diesem Grund ist es sinnvoll, die rechtkräftigen Bebauungspläne Nr. 56 und 56, 1. Erweiterung zu ändern.
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes besteht aus 2 Teilbereichen (s. Anlage 1):
Teilgebiet 1: Nördlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südöstlich der L184
Teilgebiet 2: Südöstlich angrenzend an das Bebauungsplangebiet Nr. 56, 1. Erweiterung sowie südwestlich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens
Die "1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 56 und Nr. 56, 1. Erweiterung" wird aus dem gültigen F-Plan -Neuaufstellung- entwickelt.
Ein Vorentwurf (s. Anlage1) wurde für das weitere Verfahren bereits erarbeitet, so dass die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB eingeleitet bzw. durchgeführt werden können.
Es wird empfohlen, dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB -Bebauungspläne der Innenentwicklung- aufzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Für das Teilgebiet 1: Nördlich der Gerhard-Hilgendorf-Straße sowie südöstlich der L184 und das Teilgebiet 2: Südöstlich angrenzend an das Bebauungsplangebiet Nr. 56, 1. Erweiterung sowie südwestlich des vorhandenen Regenrückhaltebeckens wird die Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 56 und Nr. 56, 1. Erweiterung" zum Zwecke der Änderung der überbaubaren Flächen und der Änderung der Bauweise beschlossen.
Bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "1. Änderung der Bebauungspläne Nr. 56 und Nr. 56, 1. Erweiterung" ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sind auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes ( s. Anlage 2) durchzuführen.“
Anlage/n:
1 Vorentwurf, 2 Gutachten
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | B-Pl 56,1 (3975 KB) |