Vorlage - V09/255/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2008 sowie die Vorschauen 2009 und 2010 ergaben eine durchschnittliche Jahresgebühr von 1,237 Euro.
Die durchschnittliche Gebührenobergrenze beträgt wie bisher 1,23 Euro, so dass eine
Satzungsänderung nicht erforderlich ist.
Beschlussvorschlag:
- Das Ergebnis der Gebührenkalkulation 2008 wird zur Kenntnis genommen.
- Der Gebührenvorschau 2009 sowie 2010 mit einer durchschnittlichen Gebühr in
Höhe von 1,23 Euro für die Jahre 2008 bis 2010 wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
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Anlage/n:
Gebührenkalkulation 2008
Gebührenvorschau 2009 und 2010
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kalkulation 2008 (60 KB) | |||
2 | öffentlich | Gebührenvorschau 2009 und 2010 (15 KB) |
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