Vorlage - V09/273/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Im Zuge der durch die
Gemeindevertretung beschlossenen Maßgabe, die öffentliche Einrichtung
„Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Stockelsdorf/Eckhorst mit Ableitung
in das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck“ und die öffentliche
Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Dorfschaften mit
Ableitung in Klärteichanlagen“ abgabenrechtlich gleichzustellen, wird
zunächst die Entwässerungssatzung geändert. Die Entwässerungssatzung wird am 16.11.2009 im Ausschuss für
Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beraten.
Die
neue Entwässerungssatzung soll am 01.01.2010 in Kraft treten, damit
die Basis für die einheitliche Abgabenerhebung bei der zentralen
Schmutzwasserbeseitigung gegeben ist.
Der
Einrichtungsbegriff der „zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“
( § 1 Abs. 1 Buchst. b, Abwasserbeseitigungssatzung neu) wurde nicht geändert.
Das von
der geänderten Entwässerungssatzung abhängige Satzungsrecht ist ebenfalls an
die abgabenrechtliche Gleichstellung anzupassen.
Bisher
gab es für jede der beiden o.g. öffentlichen Einrichtungen jeweils auch eine
eigenständige Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale
Abwasserbeseitigung. In diesen Satzungen wurden ebenfalls Beiträge und Gebühren
für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung geregelt.
Im Zuge
der abgabenrechtlichen Gleichstellung wird es zukünftig nur noch eine
Satzung über die Erhebung von Abgaben
für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung geben.
Beiträge
und Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung werden ab
01.01.2010 durch das hier vorgelegte Satzungswerk geregelt.
Der
höchstzulässige Beitragssatz für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung
beträgt pro m² beitragspflichtige Fläche 4,00 €.
- Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung
„neu“ 4,00
€/m²
- Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung
„alt“ 2,66
€/m²
Bei den
Niederschlagswassergebühren ist folgender Vergleich je m² gebührenpflichtiger
Grundstücksfläche möglich:
- Gebührensatz Niederschlagswasser „neu“ 0,55
€
- Gebührensatz Niederschlagswasser „alt“ 0,49 €
Diese
Satzung wird wie die Entwässerungssatzung zum 01.01.2010 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage:
Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung.
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 02 RW zentral (Bx + Gy) GV (49 KB) |