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Vorlage - V09/273/KA  

Betreff: Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2009 
10. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2009 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Maßgabe, die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Stockelsdorf/Eckhorst mit Ableitung in das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck“ und die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Dorfschaften mit Ableitung in Klärteichanlagen“ abgabenrechtlich gleichzustellen, wird zunächst die Entwässerungssatzung geändert. Die Entwässerungssatzung wird am 16.11.2009 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beraten.

Die neue Entwässerungssatzung soll am 01.01.2010 in Kraft treten, damit die Basis für die einheitliche Abgabenerhebung bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung gegeben ist.

 

Der Einrichtungsbegriff der „zentralen Niederschlagswasserbeseitigung“ ( § 1 Abs. 1 Buchst. b, Abwasserbeseitigungssatzung neu) wurde nicht geändert.

 

Das von der geänderten Entwässerungssatzung abhängige Satzungsrecht ist ebenfalls an die abgabenrechtliche Gleichstellung anzupassen.

Bisher gab es für jede der beiden o.g. öffentlichen Einrichtungen jeweils auch eine eigenständige Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung. In diesen Satzungen wurden ebenfalls Beiträge und Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung geregelt.

 

Im Zuge der abgabenrechtlichen Gleichstellung wird es zukünftig nur noch eine Satzung  über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung geben.

 

Beiträge und Gebühren für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung werden ab 01.01.2010 durch das hier vorgelegte Satzungswerk geregelt.

 

 

Der höchstzulässige Beitragssatz für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung beträgt pro m² beitragspflichtige Fläche 4,00 €.

 

  • Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung „neu“                       4,00 €/m²

 

  • Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung „alt“                          2,66 €/m²

 

 

Bei den Niederschlagswassergebühren ist folgender Vergleich je m² gebührenpflichtiger Grundstücksfläche möglich:

 

  • Gebührensatz Niederschlagswasser „neu“                                       0,55 €

 

  • Gebührensatz Niederschlagswasser „alt“                                          0,49 €

 

Diese Satzung wird wie die Entwässerungssatzung zum 01.01.2010 in Kraft treten.

 

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung) wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlage/n:

Anlage:

 

Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung.

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 02 RW zentral (Bx + Gy) GV (49 KB)