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Vorlage - V09/276/KA  

Betreff: Neukalkulation des Beitragssatzes für die Herstellung der zentralen, öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtungen für Niederschlagswasser der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2009 
10. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses geändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2009 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Im Zuge der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Maßgabe, die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Stockelsdorf/Eckhorst mit Ableitung in das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck“ und die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Dorfschaften mit Ableitung in Klärteichanlagen“ abgabenrechtlich gleichzustellen, wurde die Kalkulation eines einheitlichen Beitragssatzes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung erforderlich.

 

Gleichzeitig wurde ein Auftrag an die Fa. Comuna erteilt, wonach zeitgleich der Beitragssatz für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung zu kalkulieren ist.

 

Die öffentliche Einrichtung „zentrale Niederschlagswasserbeseitigung“ (§ 1 Abs. 1 Buchst. b, Abwasserbeseitigungssatzung neu) wurde nicht geändert.

 

Dieser Beitragssatz wurde von der FA. Comuna in einem vorläufigen Entwurf ermittelt.

Weitere Unterlagen werden noch zur Verfügung gestellt.

 

Der höchstzulässige Beitragssatz für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung beträgt pro m² beitragspflichtiger Fläche 4,00 EUR.

 

  • Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung „neu“                                   4,00 €/m²

 

  • Beitragssatz Niederschlagswasserbeseitigung „alt“                                      2,66 €/m²

 

 

 

Der neu kalkulierte Beitragssatz wird in die Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung eingestellt und zum 01.01.2010 in Kraft treten.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage dieser Vorlage beigefügte Kalkulation des höchstzulässigen Beitragssatzes in Höhe von 4,00 EUR/m² für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung (Bestandteil des Beschlusses) wird beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

keine

Anlage:

Anlagen:

 

Beitragskalkulation für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung

Globalkarte des Kalkulationsgebietes

Flächentabelle

Zusammenfassung der Flächentabelle

Erläuterung und Legende

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Beitragskalkulation SW NW_18.11.2009 (129 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 6424 Stockelsdorf-Global- Übergabe Model (4871 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 6424fl -12-11-09 Flächentab. Comuna (33 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 6424zus 12-11-09 Fläche Zus. Comuna (5 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Erläuterung und Legende (94 KB)