Vorlage - V09/287/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Benutzungsgebühr die zentrale Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr ist für die Jahre 2008 und 2009 nicht kostendeckend. Die für die Jahre 2006 und 2007 entstandenen Unterdeckungen werden in die Vorschauen 2010 und 2011 vorgetragen.
Aufgrund der Vorschauen 2010 und 2011 wird die Niederschlagswasserbeseitigungsgebühr von 0,55 €/m² je angefangenen m² befestigter Fläche ermittelt.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
„Von dem Ergebnis der Gebührenkalkulation für die zentrale Niederschlagswasserbeseitigung 2008 wird Kenntnis genommen.
Aufgrund der Vorschauen 2010 und 2011 wird die Gebühr von 0,55 €/m² je angefangenen m² befestigter Fläche beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
./.
Anlage/n:
Niederschlagswassergebührennachkalkulation 2008
Niederschlagswassergebührenvorschauen 2010 und 2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Vorwort Gebührennachkalkulation 2008 (673 KB) | |||
2 | öffentlich | Vorwort Gebührenvorauskalkulation 2010 2011 (864 KB) | |||
3 | öffentlich | Geb NW Stockelsdorf_09.11.2009 neu (309 KB) |