Vorlage - V09/288/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Im Zuge der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Maßgabe, die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in Stockelsdorf/Eckhorst mit Ableitung in das Zentralklärwerk der Hansestadt Lübeck“ und die öffentliche Einrichtung „Zentrale Schmutzwasserbeseitigung in den Dorfschaften mit Ableitung in Klärteichanlagen“ abgabenrechtlich gleichzustellen, wird zunächst die Entwässerungssatzung geändert. Die Entwässerungssatzung wird am 16.11.2009 im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit beraten.
Die neue Entwässerungssatzung soll am 01.01.2010 in Kraft treten, damit die Basis für die einheitliche Abgabenerhebung bei der zentralen Schmutzwasserbeseitigung gegeben ist.
Die Kalkulation eines einheitlichen Gebührensatzes für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung wurde von der FA. Comuna durchgeführt.
Weitere Erläuterungen werden von der Fa. Comuna während der Sitzung vorgetragen.
Beschlussvorschlag:
Von dem Ergebnis der Gebührenkalkulation für die zentrale Abwasserbeseitigung 2008 wird Kenntnis genommen.
Die Gebührensatzobergrenze der Grundgebühr beträgt für den Kalkulationszeitraum 2010 und 2011 114,72 €/Jahr bei einem Wasserzähler mit einer Durchflussmenge Qn 2,5 m³/h.
Die Gebührensatzobergrenze der Zusatzgebühr beträgt
für den o. g. Zeitraum 1,68 €.
Finanzielle Auswirkungen:
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Anlage/n:
Abwassergebührenkalkulation 2008
Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung 2010/2011
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | SW Vorwort 2008 (914 KB) | |||
2 | öffentlich | SW Vorwort 2010-2011 (1223 KB) | |||
3 | öffentlich | Geb SW Stockelsdorf_09.11.2009 neu (305 KB) |