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Vorlage - V16/857/BA  

Betreff: Unterbringung von Flüchtlingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:60.0 / 60.41Bezüglich:
V16/824/BA
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Entscheidung
21.04.2016 
17. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Im Rahmen der konkreten Ausführungsplanung wird der Beauftragte für Menschen mit

Behinderung vor der Ausschreibung beteiligt.

 

Begründung:

 

Am 22.02.2016 wurde im Hauptausschuss die Konzeption der Wohnunterkünfte für Flüchtlinge an den Standorten Eichenweg, Rudolf-Diesel-Str. und Max-Hamerich-Str. bestätigt.

 

Die baugleichen Anlagen bestehen aus je 4 zweigeschossigen Gebäuden in Modulbauweise (als Holzrahmenbau) für 64 Personen je Standort. In einem eingeschossigen Nebengebäude soll die Wärmeerzeugung durch die GKD realisiert werden.

 

Sachstand:

 

Die Bauanträge für die 3 Standorte wurden am 31.03.2016 eingereicht.

 

In der Anlage sind die aktuellen Lagepläne gemäß Bauantragsstellung zur Information beigefügt. Bei allen Standorten wurde das eingeschossige Nebengebäude nunmehr an der Straßenseite positioniert, wodurch die Herstellung der Hausanschlüsse vereinfacht wird.

 

Ergebnisse Bodenuntersuchungen:

 

Am 18.02.2016 wurde an den Standorten Eichenweg und Max-Hamerich-Str. eine Baugrund-

untersuchung durch das Baukontor Dümcke durchgeführt. Dabei wurde in mehreren Schürfen der Bodenaufbau bis ca. 1,50 m Tiefe erkundet.

 

Der Standort Rudolf-Diesel-Str. wurde nicht untersucht, da hier im Rahmen der Baugebietserschließung hinreichende Aussagen im Rahmen eines Baugrundgutachtens getroffen wurden und eine Gründung unkritisch ist.

 

Grundsätzlich kann an allen 3 Standorten gegründet werden. Die Standorte Max-Hamerich-Str. und  Rudolf-Diesel-Str. weisen dabei eine günstigere Bodensituation auf.

 

Am Standort Eichenweg bestehen Unwägbarkeiten im Hinblick auf den Umfang eines möglicherweise erforderlichen Bodenaustausches. Sofern dieser Standort nunmehr bebaut werden soll, sind hier weitergehende Untersuchungen erforderlich und ein Baugrundgutachten zu beauftragen.

 

Wärmeversorgung durch die GKD (Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen):

 

Die GKD wurde bezüglich der zukünftigen Wärmeversorgung eingebunden.

Auf Basis des Wärmelieferungsvertrages für gemeindeeigene Gebäude ist die GKD bereit, die Wärme- und WW-Versorgung zentral aus dem Funktionsmodul (Nebengebäude) zu realisieren und zu betreiben.

 

Kostenrahmen:

 

Nach der aktuellen, differenzierten Kostenrechnung vom 29.03.2016 vom Büro Wilke ist unter Berücksichtigung aller Aufwendungen (inklusive Erschließung, Honorare und Möblierung) je Standort mit einem Kostenrahmen von 1.485.000 € brutto über alle Kostengruppen (DIN 276 KHG 100-700) zu rechnen. Frau Wilke wird in der Sitzung die Kostenentwicklung erläutern.

 

Bei einer Belegung mit max. 64 Personen bedeutet dies ein Kostenaufwand von ca. 23.200 € brutto je Unterkunftsplatz.

 

 

Darstellung der Kosten

 

Die aktuellen Kosten für die geplante Wohnanlage begründen sich wie folgt:

 

  1. Die unterzubringende Flüchtlingsanzahl hat sich aufgrund der gewünschten maximalen Grundstücksausnutzung von 56 auf 64 Personen vergrößert, d.h., die Zahl der geplanten Wohnmodule wurde von sieben auf acht erhöht. Weiterhin wurde jeweils ein zusätzliches Modul als Nebengebäude für die Hausanschluss-, Wasch- und Abstellräume eingeplant. Die Kubatur der geplanten Modulgebäude hat sich dadurch um ca. 30 % vergrößert.  Zusätzlich mussten in diesem Zuge die Kosten für z.B. entsprechende Fundamentierungsarbeiten angepasst werden.
  2. In dem ursprünglichen Vergleich der Unterbringungsmöglichkeiten des Büros Wilke vom 09.11.2015, in welcher nur die Gegenüberstellung der verschiedenen Ankauf-/bzw. Mietoptionen zu vergleichen war, wurden die Kosten der Kostengruppe 200 (Baugrund, Anschluss Wasser, Abwasser, Gas und Strom), 500 (Erschließung und Außenanlagen) und 700 (Nebenkosten und Honorare) noch nicht berücksichtigt.
  3. Ergänzend ist die augenblickliche Baupreisentwicklung zu berücksichtigen. Im letzten Jahr haben sich die Baupreise drastisch erhöht.

 

Alternative: Realisierung von eingeschossigen Anlagen

 

Die Kostenberechnung für die gleiche Anlage, jedoch nur eingeschossig und für max. 32 Personen beläuft sich auf ca. 874.000 € brutto.

 

Dies bedeutet ein Kostenaufwand von ca. 27.300 € brutto je Unterkunftsplatz und ist somit im Verhältnis zur 2-geschossigen Variante 18% teurer.

 

Zeitbedarf / Fertigstellung:

 

Für die Realisierung einer Wohnanlage für 64 Personen ist nach Erteilung der Baugenehmigung und entsprechender Beschlusslage voraussichtlich ein Zeitraum von ca. 8 Monaten

erforderlich.

 

Der Vorlauf gliedert sich in folgende Schritte, die teilweise parallel laufen können:

 

  1. Ausschreibung + Vergabeca. 6 KW
  2. Werkplanungca. 5 KW
  3. Vorbereitung Ausführungca. 2 KW
  4. Tiefbauarbeiten + Gründungca. 5 KW
  5. Produktion + Lieferung Wohnhaus 1ca. 4 KW
  6. Produktion + Lieferung Wohnhaus 2ca. 4 KW
  7. Produktion + Lieferung Wohnhaus 3ca. 4 KW
  8. Produktion + Lieferung Wohnhaus 4ca. 4 KW
  9. Hausanschlüsse, Installationenca. 3 KW
  10. Garten- und Landschaftsbauarbeitenca. 4 KW
  11. Ausstattung + Inbetriebnahmeca. 2 KW

 

Insofern ist bei Vorliegen der Baugenehmigung und des erforderlichen Beschlusses des Hauptausschuss bis zur Bezugsfertigkeit einer Anlage mit einem Zeitraum von 31 KW zu rechnen.

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass die weitere Entwicklung bezüglich des Flüchtlingsstromes abgewartet werden sollte. Parallel werden insbesondere unter Berücksichtigung der Höhe der Kostenprognose weitere Alternativen - auch die Erstellung von dauerhaften Sozialwohnungen in massiver Bauweise - geprüft.

 

 

 

 

Aufnahmesituation:

 

Mit Rundverfügung vom 14.01.2016 hat der Kreis Ostholstein die Anzahl der aufzunehmenden Personen für 2016 einschließlich des Übertrages aus 2015 auf insgesamt 4.000 festgelegt.

 

Das bedeutet für die Gemeinde Stockelsdorf, dass das Aufnahmekontingent in diesem Jahr

339 Personen beträgt. Davon wurden der Gemeinde Stockelsdorf bis einschließlich 31.03.2016 bereits 36 Personen zugewiesen.

 

Das entspricht in etwa dem Aufnahme-Ist des I. Quartals des vergangenen Jahres. Gemessen an den Zuweisungszahlen der  Monate September 2015 bis Dezember 2015 ist allerdings ein deutlicher Rückgang festzustellen.

 

Aufgrund der vielen Unwägbarkeiten ist es jedoch noch nicht möglich, hieraus eine

zuverlässige Prognose für 2016 abzuleiten.

 

Wohnraumversorgung:

 

Eine unbefristete Nutzungsvereinbarung für die Räume der ehemaligen Polizeistation ist am 18.12.2015 mit dem Land Schleswig-Holstein mit Wirkung vom 01.01.2016 abgeschlossen worden.

 

In den seit Mai 2015 leerstehenden Räumen sind noch einige kleinere Umbaumaßnahmen durchzuführen. Voraussichtlich ab Ende April 2016 / Anfang Mai 2016 können dort bis zu 10 Flüchtlinge untergebracht werden.

 

Die Containeranlage „Ahornweg“ ist bezugsfertig. Die Wohnanlage ist für 24 Personen ausgelegt.

 

Ferner konnten durch die Verwaltung weitere Wohnungen im Gemeindegebiet angemietet werden. Damit ist eine adäquate Wohnraumversorgung zumindest vorläufig gewährleistet.

 

Insgesamt stehen aktuell (Stand: 05.04.2016) freie Unterkünfte für etwa 80 Personen zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass zusätzlich ab ca. August 2016 die vom Lübecker Bauverein angemieteten Reihenhäuser in der Lohstraße belegt werden können und dann weiterer Wohnraum für 40 bis max. 48 Personen besteht.

 

Die Gesamtsituation der Flüchtlingsunterbringung in der Gemeinde Stockelsdorf wird ergänzend im Rahmen einer Powerpointpräsentation  erläutert.

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Entscheidung über die Ausschreibung der Bauleistungen zur Errichtung von Flüchtlings- unterkünften am Eichenweg, an der Rudolf-Diesel-Straße und an der Max-Hamerich-Straße

trifft der Hauptausschuss unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Entwicklung.

Der Hauptausschuss wird hierzu - soweit notwendig - eine Sondersitzung einberufen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

1.485.000,--

Euro einmalig je Standort

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel für eine Wohnanlage stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 315514.0342000

Mittel für 2 weitere Anlagen stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind überplanmäßig im Nachtrag 2016 oder im Haushalt 2017 bereitzustellen.

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

  1. Lageplan Unterkunft am Eichenweg, M 1:500
  2. Lageplan Unterkunft Rudolf-Diesel-Str. M 1:500
  3. Lageplan Unterkunft Max-Hamerich-Str.M 1:500
  4. Kostenberechnung für eine Anlage, (64 Unterkunftsplätze), Stand 29.03.2016
  5. Kostenrahmen für eingeschossige Anlage (32 Unterkunftsplätze), Stand 29.03.2016
  6. Bauzeitenplan zur Errichtung einer Anlage

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 01_BA Eichenweg Lageplan 1-500 (1041 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 02_BA Rudolf-Diesel-Straße Lageplan 1-500 (734 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 03_BA Max-Hamerich-Straße Lageplan 1-500 (632 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 04_16-04-01_Kostenberechnung 2-geschossig (14 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich 05_16-04-01_Kostenberechnung 1-geschossig (21 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich 06_16-04-01_Bauzeitenplan_Modulgebaeude (1035 KB)    
Stammbaum:
V16/824/BA   Unterbringung von Flüchtlingen   Bauamt   Beschlussvorlage
V16/857/BA   Unterbringung von Flüchtlingen   Bauamt   Beschlussvorlage