Tagesordnung - 6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Ehrung einer verdienten Bürgerin | ||||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 11.03.2014 | S14-452 | |||||
Ö 5 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 11.03.2014 | S14-452 | |||||
Ö 6 | Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf für das Kalenderjahr 2013 | V14/367/HA | |||||
Ö 7 | Stellungnahme zum Prüfungsbericht über die überörtliche Prüfung der Gemeinde Stockelsdorf für die Haushaltsjahre 2005 - 2012 | V14/368/HA | |||||
Ö 8 | Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben | V14/365/KA | |||||
Ö 9 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Curau | V14/337/OA | |||||
Ö 10 | Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanes Nr. 14, 7. Änderung "Dorfplatz / Herrengartenpark", Gebiet südlich der Dorfstraße, westlich der Ahrensböker Straße, nordwestlich des Bäckerganges und nördlich des ATSV-Sportgeländes | V14/332/BA | |||||
Ö 11 | Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - in der Dorfschaft Dissau für das Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des Teiches am bestehenden Feuerwehrgerätehaus - Abschließender Beschluss - | V14/334/BA | |||||
Ö 12 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 in der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des Teiches am bestehenden Feuerwehrgerätehaus (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) - Satzungsbeschluss - | V14/336/BA | |||||
Ö 13 | Verkauf gemeindeeigener Grundstücke - BPlan Nr. 66 - Verkaufsmodalitäten | V14/351/BA | |||||
Ö 14 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38 "Bäckergang", Teilbereich 2, 2. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes - Aufstellungsbeschluss - | V14/371/BA | |||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden - | V14/356/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
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14.04.2014 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 16 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
„1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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20.05.2014 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. Für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung zum Zwecke der Neuordnung der überbaubaren Flächen beschlossen.
Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (schriftlich) ist auf der Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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Ö 16 | Anfragen | ||||||
Ö 17 | Mitteilungen | ||||||