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Tagesordnung - 28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Mo, 17.07.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2017  
S17-552  
Ö 4  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 30.05.2017  
S17-552  
Ö 5  
Wahl einer Gemeindewahlleiterin bzw. eines Gemeindewahlleiters für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters  
V17/115/OA  
Ö 6  
Verlagerung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Gemeinde Stockelsdorf  
Enthält Anlagen
V17/100/OA  
Ö 7  
Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2013  
Enthält Anlagen
V17/126/KA  
Ö 8  
Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2014  
Enthält Anlagen
V17/127/KA  
Ö 9  
1. Nachtragshaushalt 2017  
Enthält Anlagen
V17/138/KA  
Ö 10  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
V17/139/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

   
    17.07.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
   

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),  als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
V17/110/BA  
N 12     Niederschlagung und Erlass von Forderungen      
Ö 13  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 14  
Anfragen      
Ö 15  
Mitteilungen