Tagesordnung - 28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 30.05.2017 | S17-552 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 30.05.2017 | S17-552 | |||||
Ö 5 | Wahl einer Gemeindewahlleiterin bzw. eines Gemeindewahlleiters für die Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters | V17/115/OA | |||||
Ö 6 | Verlagerung straßenverkehrsrechtlicher Zuständigkeiten auf die Gemeinde Stockelsdorf | V17/100/OA | |||||
Ö 7 | Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2013 | V17/126/KA | |||||
Ö 8 | Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik für das Jahr 2014 | V17/127/KA | |||||
Ö 9 | 1. Nachtragshaushalt 2017 | V17/138/KA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges - Satzungsbeschluss - | V17/139/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
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17.07.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 11 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck - Satzungsbeschluss - | V17/110/BA | |||||
N 12 | Niederschlagung und Erlass von Forderungen | ||||||
Ö 13 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 14 | Anfragen | ||||||
Ö 15 | Mitteilungen | ||||||