Tagesordnung - 16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2015 | S15-502 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 13.07.2015 | S15-502 | |||||
Ö 5 | Verleihung einer Goldenen Ehrenmedaille der Gemeinde Stockelsdorf | V15/734/OA | |||||
Ö 6 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße - Satzungsbeschluss - | V15/695/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
|
|||||||
21.09.2015 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 6 bei) als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
|
|||||||
12.10.2015 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
|
|||||||
Ö 7 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änderung "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" - Satzungsbeschluss - | V15/701/BA | |||||
Ö 8 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden - | V15/713/BA | |||||
Ö 9 | Anhörung gemäß § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz - FAG - Anhebung der Kreisumlage zum Haushaltsjahr 2016 | V15/706/KA | |||||
Ö 10 | Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH 2014 | V15/726/HA | |||||
Ö 11 | Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH 2014 | V15/727/HA | |||||
Ö 12 | Gemeinsamer Antrag der CDU-Frakion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Resolution gegen TTIP, CETA, und TISA | V15/729/HA | |||||
Ö 13 | Anfragen | ||||||
Ö 14 | Mitteilungen | ||||||