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Tagesordnung - 16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Mo, 12.10.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:08 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 13.07.2015  
S15-502  
Ö 4  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 13.07.2015  
S15-502  
Ö 5  
Verleihung einer Goldenen Ehrenmedaille der Gemeinde Stockelsdorf  
V15/734/OA  
Ö 6  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 1. Teilbereich, 1. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße und südlich der Erika-Tyska-Straße - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
V15/695/BA  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2, 4. Änderung für das Gebiet südlich der Lohstraße, östlich der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße, nördlich der Reihenhausbebauung der Stettiner Straße sowie westlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 2, 3. Änderung "SO-Nahversorgungsmarkt mit Wohnen" - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
V15/701/BA  
Ö 8  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden -  
Enthält Anlagen
V15/713/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.“

 

   
    21.09.2015 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

 

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:

 

„1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses; liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5 bei) durchzuführen.“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

 

   
    12.10.2015 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll eine Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche und Erhöhung der zulässigen Geschosse erfolgen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist erneut ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.

 

3. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

 

Ö 9  
Anhörung gemäß § 19 Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz - FAG - Anhebung der Kreisumlage zum Haushaltsjahr 2016  
Enthält Anlagen
V15/706/KA  
Ö 10  
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH 2014  
Enthält Anlagen
V15/726/HA  
Ö 11  
Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH 2014  
V15/727/HA  
Ö 12  
Gemeinsamer Antrag der CDU-Frakion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen: Resolution gegen TTIP, CETA, und TISA  
Enthält Anlagen
V15/729/HA  
Ö 13  
Anfragen      
Ö 14  
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