Vorlage - V09/094/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
HHSt. 4640.95050 „ Zum guten Hirten“
Der
Kindergarten „Zum Guten Hirten II“ im Parkweg ist 2007 und 2008
erweitert und umgebaut worden. Die Baumaßnahmen für den 3. und 4. GR sind in
den Sommerferien 2008 abgeschlossen worden.
Die Baugenehmigung für den 5. Gruppenraum der Kindertagesstätte wurde bereits beim Kreis Ostholstein beantragt. Es handelt sich bei diesem Gruppenraum um eine entstehende Krippe für 10 Kinder unter 3 Jahren. Zuschüsse aus dem Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ sind bereits genehmigt worden.
Der
Ausschuss für Jugend, Soziales, Sport, Schule und Kultur hat in seiner Sitzung
am 16.02.2009 das Entstehen einer weiteren Kindergartengruppe im
Kirchengemeindezentrum der Ev.-luth. Kirchengemeinde im Schulweg genehmigt. Die
provisorisch untergebrachte Gruppe der Kindertagesstätte „Zum Guten
Hirten“ läuft gemäß Baugenehmigung des Kreises Ostholstein am 31.08.2009
aus.
In
der HHst. 4640.95050 sind für die Gruppenräume 3 – 5 insgesamt 350.000
€ zur Verfügung gestellt worden. Derzeit sind auf der HHst. noch ca.
73.000 € verfügbar. Diese Summe deckt sich nicht mit der Kostenschätzung
der Architektin, die sich auf 123.000 € (siehe Anlage) beläuft. Hinzu
kommen Einrichtungskosten von ca. 20.000 €.
Die
Differenz zwischen den Haushaltsansätzen und den tatsächlichen Kosten
(Steigerung um ca. 15 %) entstand maßgeblich durch die Preissteigerungen, die
das Baugewerbe seit 2006 zu verzeichnen hat. Des weiteren sind Mehrkosten durch
Auflagen aus der Baugenehmigung und durch zusätzliche statische Maßnahmen
entstanden.
HHSt.
4640.95040 „Arche Noah“
Für die ebenfalls in 2009 geplante Erweiterung des Kiga „Arche Noah“ um den 4. Gruppenraum für Krippenkinder sind auf der HHst. 4640.95040 im Jahr 2007 200.000 € bereitgestellt worden. Da weiterhin zusätzlicher Bedarf an Kindertagesstätten- und Krippenplätzen besteht, hat der Fachausschuss in vorgenannter Sitzung ebenfalls den Anbau eines zusätzlichen Raumes für Elementarkinder beschlossen, so dass eine Überschreitung der Baukosten um 45.000 € über die Summe der eingeworbenen Haushaltsmittel vorliegt (siehe Anlage).
Hinzu kommen Einrichtungskosten von ca. 40.000 € für beide Räume.
Beschlussvorschlag:
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 4640.95050 in Höhe von 70.000 € wird zugestimmt.
Der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 4640.95040 in Höhe von 85.000 € wird zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Deckungsvorschlag für die überplanmäßigen Ausgaben kann erst in der Sitzung bekannt gegeben werden, da zwischenzeitlich noch Gesprächstermine erfolgen.
Anlage/n:
1 Kostenschätzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Kostenschätzung (139 KB) |
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