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Vorlage - V09/135/KA  

Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
V09/094/KA
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
04.05.2009 
6. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
18.05.2009 
8.Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

zu 1.  HHSt.  0610.65500 „Erfassung und Bewertung des Vermögens (Doppik)“

 

Infrastrukturbewertung der verkehrlichen Infrastruktur im Zuge der Einführung der Doppik in Stockelsdorf

 

Zur Bewertung des Infrastrukturvermögens der Gemeinde Stockelsdorf wurden von den Firmen Lehmann & Partner und Bockermann Fritze IngenieurConsult Angebote angefordert. Das Angebot der Firma Lehmann & Partner schließt mit einer Angebotssumme von

16.362,50 € ( brutto ), das Angebot der Firma Bockermann Fritze mit einer Summen von

15.136,80 € ( brutto ) ab.

Es wird daher vorgeschlagen, der Firma Bockermann Fritze IngenieurConsult den Auftrag zur Bewertung des Infrastrukturvermögens ( Straßen ) im Gemeindegebiet Stockelsdorf zu erteilen. Erforderliche Haushaltsmittel stehen bei der HHSt. 0610.65500 zur Verfügung.

 

Mit dem Angebot zur Straßenbewertung haben beide Firmen außerdem ein Angebot für eine Erfassung und Beurteilung des gesamten Straßenbestandes der Gemeinde Stockelsdorf einschließlich Erstellung eines Straßenerhaltungskonzeptes ( nur Firma Bockermann Fritze ) abgegeben.

Die Bewertung des Straßenvermögens im Zuge der Doppik umfasst nur einen geringen Teil

( ca. 60 km ) der gemeindlichen Straßen, da viele Straßen in Stockelsdorf älter als 35 Jahre sind und somit nur mit 1,-- € zu bewerten sind. Die Straßen sind somit bilanztechnisch abgeschrieben. Tatsächlich stellen diese Straßen jedoch aus technischer Sicht sehr wohl noch einen Wert dar und sind mit geringem Aufwand, auch über den bilanztechnischen Abschreibungszeitraum, zu unterhalten.

Es ist daher wichtig, den technischen Zustand des gemeindlichen Straßennetzes zu erfassen, zu beurteilen und hieraus resultierend ein Straßenerhaltungskonzept zu entwickeln.

 

Diese Angebote beinhalten die gesamte Erfassung und technische Beurteilung des gemeindlichen Straßennetzes ( ca. 160 km ). Hierzu muss der Straßenbestand erfasst werden und bei einer anschließenden Begehung ist der Straßenzustand visuell zu beurteilen. Das Angebot der Firma Bockermann Fritze für diese Erfassung und Beurteilung des Zustandes aller gemeindlichen Straßen schließt mit Kosten in Höhe von ca. 48.000,-- € ab ( die endgültige Summe ist abhängig von der tatsächlichen Länge des Straßennetzes ), das Angebot der Firma Lehmann & Partner mit ca. 58.000,-- €.

 

Die Ergebnisse dieser Erfassung und Beurteilung können beim Angebot der Firma Bockermann Fritze im vorhandenen EDV-Programm erfasst und dargestellt werden. Beim Angebot der Firma Lehmann & Partner wären zudem zusätzliche Programme notwendig

 

Für die Erstellung eines Straßenerhaltungskonzeptes mit Priorisierung ( gemäß Angebot Firma Bockermann Fritze ) für das gesamte Straßennetz ist für 2010mit weiteren Kosten in Höhe von ca. 11.000,-- € zu rechnen. Diese Mittel werden für das Haushaltsjahr 2010 eingeworben.

 

Es wird vorgeschlagen, dass zusätzlich zur Bewertung des Straßenvermögens im Zuge der Doppik in diesem Jahr die Erfassung und Beurteilung des gesamten Straßenbestandes durch die Firma Bockermann Fritze beauftragt wird. Im laufenden Haushalt stehen hierfür bei der HHSt. 0610.65500 Haushaltsmittel in Höhe von ca. 8.500,-- € zur Verfügung, sodass weitere Mittel in Höhe von 39.500,-- € zur Verfügung gestellt werden müssten. Diese Mittel können aus den HHSt. 6300.51000 und 6300.51010 zur Verfügung gestellt werden, da durch die Erfassung und Beurteilung ein auch technisch sinnvoller Mitteleinsatz bei diesen Haushaltsstellen gewährleistet ist.

 

Für die Erstellung eines Straßenerhaltungskonzeptes werden die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2010 angemeldet.

 

Die Firma Bockermann Fritze ist dem Unterzeichner seit längerer Zeit bekannt. Von der Firma Bockermann Fritze werden Seminare ( Erfassung und Bewertung der Straßen, Wege und Plätze im Zuge der Doppik, Aufbau und Nutzen eines kommunalen Straßenerhaltungsmanagements etc. ) an der Verwaltungsakademie in Bordesholm abgehalten. Hiermit ist gewährleistet, dass eine Bewertung nach den gesetzlichen Vorschriften des Landes Schleswig-Holstein erfolgt.

 

Rechtsgrundlage für die Vergabe der Erfassung und Beurteilung des Straßenvermögens ist die

Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen. Die Gesamtauftragssumme liegt bei ca. 74.000,-- € ( ca. 15.000,-- € Bewertung für die Doppik,

ca. 48.000,-- € Erfassung und Bewertung des gesamten Straßennetzes und ca. 11.000,-- € für die Erstellung eines Straßenerhaltungskonzeptes ). Zur Auswahl des Ingenieurbüros wurde ein Preisvergleich durchgeführt .

 

 

 

 

zu 2. HHSt.  2112.94080  „Unterdecke Turnhalle Ravensbusch“

 

Die Turnhalle Ravensbusch muss energetisch saniert werden, um den Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEv zu genügen und um die Heizkosten nachhaltig zu senken.

Die Sporthalle wird weiterhin und langfristig für den Schul- und Vereinssport benötigt.

Die vorhandene Wärmedämmung im Dach- und Fassadenbereich ist nach heutigen Standards unzureichend. Die Fensterfront ist nicht mit Isolierglasscheiben verglast. Des weiteren musste zu Jahresbeginn die Unterdecke demontiert werden, da sich einige Platten gelöst hatten und die Befestigung nicht mehr ausreichend sicher war. Die Heizregister sind ca. 35 Jahre alt und erreichen keinen günstigen Wirkungsgrad. Der vorhandene Prallschutz entspricht nicht mehr den Unfallverhütungsvorschriften.

 Das Sanierungskonzept zur Behebung o. g. Mängel umfasst folgende Punkte:

  1. Erneuerung der Dachdämmung
  2. Einbau einer Kunststoff-Dachbahn mit Photovoltaikanlage
  3. Dämmung der Giebelwände
  4. Erneuerung der Glasfassaden
  5. Erneuerung der Wärmeverteilung (in Abstimmung mit der GKD)
  6. Erneuerung der Hallenbeleuchtung
  7. Einbau einer zusätzlichen Fluchttür in der Turnhalle
  8. Erneuerung der Unterdecke
  9. Erneuerung des Prallschutzes

 

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme für das Förderprogramm „Konjunkturpaket II“ anzumelden.

 

 

 

zu 3.  HHSt.  2810.94130  „Sanierung Decke Aula HS“

 

Laut Baugenehmigung vom 11.07.1985 wird die Nutzung der Aula mit Auflagen belegt (ohne Bühnennutzung max. 200 Personen, mit Bühnennutzung max. 100 Personen). Diese Einschränkungen sind durch eine aus dem Jahr 2002 stammende ergänzende Stellungnahme des Bauordnungsamtes auf Anfrage des Bauamtes wie folgt modifiziert worden:

 

Eine Nutzung der Aula ist zulässig:

  • ohne Bühnenbenutzung durch max. 200 Personen,
  • mit Bühnenbenutzung max. 2 mal pro Jahr durch max. 175 Personen und

bei jeder weiteren Veranstaltung durch max. 100 Personen.

 

Diese Einschränkungen resultieren einerseits aus der Statik der Holzbalkendecke im Bühnenbereich und andererseits aus dem Brandschutz.

 

Der Bereich vor, unter und hinter der Bühne ist durch eine Holzkonstruktion statisch eingeschränkt. Die Decke ist Ende 2008 geöffnet worden, um den Umfang eventueller Sanierungsmaßnahmen zu klären. Eine schriftliche Stellungnahme des Statikers belegt, dass die mangelhafte Ausführung der Holzkonstruktion nicht den Anforderungen einer Aula entspricht. Die Nutzung der Aula ist für den geöffneten Bereich und die Bühne durch die Gemeinde untersagt worden.

 

Soll eine Nutzung durch mehr als 200 Personen stattfinden, greift die Versammlungsstättenverordnung VstättVO von 2004. Darin ist zugrunde gelegt, dass eine Versammlungsstätte mindestens zwei voneinander getrennte Fluchtwege vorzuweisen hat.

 

Für die Aula der Gemeinschaftsschule besteht derzeit nur ein Fluchtweg, weshalb die Nutzung z. Z. auch bei ausreichender Statik auf 200 Personen aus brandschutztechnischen Gründen begrenzt ist. Das Sanierungskonzept für die Aula beinhaltet deshalb auch die Schaffung eines zweiten Fluchtweges in Form eines vor der Fassade liegenden Stahltreppenhauses.

 

 

Die Planung sieht folgende Maßnahmen vor:

  1. Sanierung der Holzbalkendecke

            Abbrucharbeiten, abschnittsweiser Austausch der Deckenkonstruktion gem. Statik, Herstellen der notwendigen Brandschutzbekleidung der Decke und

  1. außenliegendes Stahltreppenhaus

Änderung des Fensters in eine Fluchttür, Stemm- und Putzarbeiten, Elektroarbeiten für die Fluchtwegbeleuchtung

 

Die Kostenberechnung für die Sanierungsmaßnahme beläuft sich auf 146.000 €.

 

Die Maßnahme wird zum Landesschulbauprogramm angemeldet.

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

zu 1.

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt.  0610.65500 „Erfassung und Bewertung  des Vermögens (Doppik) in Höhe von 39.500 € wird zugestimmt.

 

zu 2.

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 2112.94080 „Unterdecke Turnhalle Ravensbusch“ in Höhe von 418.200 € wird zugestimmt.

 

zu 3.

Der überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 2810.94130 „Sanierung Decke Aula“ in Höhe von 146.000 € wird zugestimmt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung erfolgt bei der HHSt.

 

zu 1.

6300.51000 „Unterhaltung der Straßen, Wege und Brücken“  31.500 € sowie

6300.51010 „Unterhaltung der GIK-Wege“   8.000 €.

 

zu 2.

2112.36100 „Zuweisungen vom Land“    315.700 €

6300.95731 „Erschließung B-Plan 56/1“ 102.500 €

 

zu 3.

2810.36100 „Zuweisungen vom Land“  109.500 €

6300.95731 „Erschließung B-Plan 56/1“  36.500 €

 

Anlage/n:

Anlage/n:

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Stammbaum:
V08/039/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V08/065/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/094/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/135/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/218/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/263/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/277/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage