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Vorlage - V09/277/KA  

Betreff: Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
V09/263/KA
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
23.11.2009 
10. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
07.12.2009 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Aussage zur Barrierefreiheit:

Keine Relevanz

 

 

Begründung:

 

Zu 1: HHSt. 4640.70120 „Zuschuss Kindergarten Wasserwerk“  (Guter Hirte)

 

Der Haushaltsansatz in Höhe von 143.000 € ist im April 2008 angemeldet worden. Aufgrund diverser Kriterien wie zum Beispiel der Verlängerung der Öffnungszeiten und der hieraus konsultierenden Personalverstärkungen, die zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht bekannt waren, ist eine Verstärkung in Höhe von 40.000 € dringend erforderlich. Darüber hinaus hat der Ausschuss für Jugend, Sport, Schule, Soziales und Kultur in seiner Sitzung am 16.02.09 beschlossen, Mittel, die durch das beitragsfreie 3. Kindergartenjahr frei werden, weiterhin in die Verbesserung der Betreuung in den Einrichtungen einzusetzen. Es sind daraufhin aufgrund der geringen Personalausstattung in 2 Tageseinrichtungen 2 Kräfte eingestellt worden. Aus vorgenannten Gründen sind die zusätzlichen Mittel erforderlich.

 

 

Zu 2: HHSt. 8100.65500 „Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten

 

Im Zusammenhang mit dem Neuabschluss eines Konzessionsvertrages Strom ist auf Grund der schwierigen rechtlichen Thematik die Einschaltung einer erfahrenen Anwaltskanzlei notwendig. Es werden voraussichtlich 40.000 € außerplanmäßig benötigt.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

„ zu 1.

  Der  überplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 4640.70120 „Zuschuss Kindergarten Wasserwerk“ in Höhe von 40.000 € wird zugestimmt.

 

 

zu 2.

Der  außerplanmäßigen Ausgabe bei der HHSt. 8100.65500 „Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten“ in Höhe von 40.000 € wird zugestimmt.“

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung erfolgt durch

 

zu 1.

Mehreinnahmen bei

9000.00300  „Gewerbesteuer“ = 40.000 €

 

zu 2.

Mehreinnahmen bei

9000.00300  „Gewerbesteuer“ = 40.000 €

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

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Stammbaum:
V08/039/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V08/065/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/094/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/135/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/218/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/263/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage
V09/277/KA   Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben   Kämmereiamt   Beschlussvorlage