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Tagesordnung - 28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 28. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Mo, 18.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:55 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Verpflichtung eines Gemeindevertreters sowie Einführung in seine Tätigkeit  
V12/879/HA  
Ö 3  
Verleihung der Silbernen Ehrenmedaille und der Ehrenurkunde der Gemeinde Stockelsdorf  
V12/850/OA  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 23.04.2012  
S12-393  
Ö 6  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 23.04.2012  
S12-393  
Ö 7  
Nachwahl der Nachfolger/innen für freigewordene Ausschusssitze in verschiedenen Ausschüssen  
V12/880/HA  
Ö 8  
Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers und des stellvertretenden Ortswehrführers der FF Arfrade  
V12/898/OA  
Ö 9  
Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf September 2011 - März 2012  
Enthält Anlagen
V12/910/HA  
Ö 10  
Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet nördlich der Lohstraße, östlich der Straßen Am Hang (Bebauungsplan Nr. 50), Theodor-Storm-Straße und Klaus-Groth-Straße sowie südlich der Fritz-Reuter-Straße und westlich der Kolberger Straße -Satzungsbeschluss-      
Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf - Satzungsbeschluss -  
Enthält Anlagen
V12/895/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen ortsgrenze von Stockelsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 33, 2. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

   
    18.06.2012 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

 

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB

und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen

Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben

haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung

     beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung für

    das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen

     Ortsgrenze von Stockelsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem

    Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

    Nr. 33, 2. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der

    Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während

     der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Die Satzung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) sind

Bestandteil des Beschlusses undem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt.

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

:

Ö 12  
Genehmigung von außer- und überplanmäßigen Ausgaben  
V12/869/KA  
Ö 13  
Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes für den Planungsraum II durch das Land Schleswig-Holstein - Zweites Anhörungs- und Beteiligungsverfahren gem. § 10 Absatz 1 Satz 4 Raumordnungsgesetz (ROG) -  
Enthält Anlagen
V12/894/BA  
N 14     Genehmigung Grundstücksübertragungsvertrag nebst Auflassung (Urkundenrollennummer 89/2012, Notar Dr. O. Kleiner)      
Ö 15  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 16  
Anfragen      
Ö 17  
Mitteilungen