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Tagesordnung - 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf -Abschließender Beschluss- *  
Enthält Anlagen
V11/690/BA  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- *
Enthält Anlagen
V11/693/BA  
Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße - Satzungsbeschluss - *  
Enthält Anlagen
V11/661/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderungr das Gebiet Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332),döstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30, 4. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (von M und SO-Handel in S-Handel).“

   
    28.06.2011 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderungr das Gebiet Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332),döstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 4 bei), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 30, 4. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (von „M“ und „SO-Handel“ in „S-Handel“).“

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 13  Ablehnung:  1

   
    05.07.2011 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderungr das Gebiet Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L332),döstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.               Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4.              Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan

Nr. 30, 4. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5.               Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (von „M“ und „SO-Handel“ in „S-Handel“).“

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Ö 6  
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: Flurstücke 1/40 teilw., 1/46)  
Enthält Anlagen
V11/697/BA  
Ö 7  
Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: 1/47 teilw.)  
Enthält Anlagen
V11/698/BA  
N 8     Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 68      
N 9     Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 30, 4. Änderung      
Ö 10  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 11  
Anfragen      
Ö 12  
Mitteilungen