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Tagesordnung - 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung  

Bezeichnung: 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
Gremium: Gemeindevertretung Stockelsdorf
Datum: Di, 05.07.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 17:44 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Bürgersaal
Ort: Herrenhaus, Dorfstr. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf -Abschließender Beschluss- *  
Enthält Anlagen
V11/690/BA  
Ö 4  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- *
Enthält Anlagen
V11/693/BA  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes ist ein erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.   Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz  BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

5. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist verkürzt zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von „M“ in S-Gesundheit, Handel“).“

 

 

 

   
    28.06.2011 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 3 bei), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes ist ein erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz  BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

5. Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist verkürzt zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von „M“ in „S-Gesundheit, Handel“).“

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    05.07.2011 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
   

Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:

 

1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung wird wie folgt entschieden:

                                                         

s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 6. Änderung für das  „Ortszentrum“, Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße (L332), süstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes ist ein erneutes Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.   Die betroffenen Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz  BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

5.Das Änderungsverfahren ist auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Der geänderte Bebauungsplanentwurf ist verkürzt zwei Wochen erneut öffentlich auszulegen. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.

 

6. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

5. Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- ist im Wege der Berichtigung bedingt durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 Neuaufstellung-, 6. Änderung nach § 13 a BauGB entsprechend anzupassen (Teilbereich von „M“ in „S-Gesundheit, Handel“).“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Ö 5  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße - Satzungsbeschluss - *  
Enthält Anlagen
V11/661/BA  
Ö 6  
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: Flurstücke 1/40 teilw., 1/46)  
Enthält Anlagen
V11/697/BA  
Ö 7  
Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: 1/47 teilw.)  
Enthält Anlagen
V11/698/BA  
N 8     Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 68      
N 9     Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 30, 4. Änderung      
Ö 10  
Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse      
Ö 11  
Anfragen      
Ö 12  
Mitteilungen