Tagesordnung - 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf -Abschließender Beschluss- * | V11/690/BA | |||||
Ö 4 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- * | V11/693/BA | |||||
Ö 5 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße - Satzungsbeschluss - * | V11/661/BA | |||||
Ö 6 | Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: Flurstücke 1/40 teilw., 1/46) | V11/697/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt:
„Die untenstehenden und in der Anlage „fett“ umrandeten Straßenflächen A und B werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Fläche A wird in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a eingestuft. Die Fläche B wird in die Gruppe der beschränkt öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs. 4 Bst. b) eingestuft.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/46 4466 qm (Fl. A)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 33 qm (Fl. B)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 99 qm (Fl. A)“
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28.06.2011 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„Die untenstehenden und in der Anlage „fett“ umrandeten Straßenflächen A und B werden gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Fläche A wird in die Gruppe der Ortsstraßen gem. § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a eingestuft. Die Fläche B wird in die Gruppe der beschränkt öffentlichen Straßen gem. § 3 Abs. 4 Bst. b) eingestuft.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/46 4466 qm (Fl. A)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 33 qm (Fl. B)
Ravensbusch Mori 001 1/40 teilw. 99 qm (Fl. A)“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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05.07.2011 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 6 - zurückgezogen | |||||||
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Ö 7 | Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: 1/47 teilw.) | V11/698/BA | |||||
N 8 | Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 68 | ||||||
N 9 | Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 30, 4. Änderung | ||||||
Ö 10 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 11 | Anfragen | ||||||
Ö 12 | Mitteilungen | ||||||