Tagesordnung - 23. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nördlich des Umspannwerkes, östlich der L 184 und südlich der Dorfschaft Pohnsdorf -Abschließender Beschluss- * | V11/690/BA | |||||
Ö 4 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 6. Änderung "Ortszentrum", Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich des Rathausmarktes sowie südwestlich des Ärztehauses und des öffentlichen Parkplatzes -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- * | V11/693/BA | |||||
Ö 5 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 30, 4. Änderung für das Gebiet „Ravensbusch“, nordöstlich der Segeberger Straße (L 332), südöstlich der rückwärtigen Bebauung des Erlenweges, südwestlich der Straße Am Wasserwerk sowie westlich der rückwärtigen Bebauung der Wilhelm-Westphal-Straße - Satzungsbeschluss - * | V11/661/BA | |||||
Ö 6 | Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: Flurstücke 1/40 teilw., 1/46) | V11/697/BA | |||||
Ö 7 | Einziehung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Gemeinde Stockelsdorf (Ravensbusch: 1/47 teilw.) | V11/698/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / die Gemeindevertretung beschließt:
„Die untenstehende und in der Anlage als die Fl. 1 gekennzeichnete Fläche wird gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Die dem öffentlichen Verkehr entzogene Straßenfläche geht in Privateigentum über.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/47 teilw. 446 qm (Fl. 1)“
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28.06.2011 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
„Die untenstehende und in der Anlage als die Fl. 1 gekennzeichnete Fläche wird gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Die dem öffentlichen Verkehr entzogene Straßenfläche geht in Privateigentum über.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/47 teilw. 446 qm (Fl. 1)“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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05.07.2011 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 7 - geändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„Die untenstehende und in der Anlage als die Fl. 1 gekennzeichnete Fläche wird gemäß § 8 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.11.2003 dem öffentlichen Verkehr entzogen.
Die dem öffentlichen Verkehr entzogene Straßenfläche geht in Privateigentum über.
Straße Gemarkung Flur Flurstücke in Größe
Ravensbusch Mori 001 1/47 teilw. ca. 446 qm(Fl. 1)“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Die Sitzung wird in der Zeit von 17.31 Uhr – 17.36 Uhr unterbrochen.
Herr BV Werner stellt um 17.36 Uhr die Nichtöffentlichkeit fest. |
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N 8 | Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 68 | ||||||
N 9 | Städtebaulicher Vertrag Bebauungsplangebiet Nr. 30, 4. Änderung | ||||||
Ö 10 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 11 | Anfragen | ||||||
Ö 12 | Mitteilungen | ||||||