Tagesordnung - 11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Vergabe des Umweltpreises 2014 | V14/558/BA | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 07.10.2014 und vom 22.10.2014 | S14-486 | |||||
Ö 5 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 07.10.2014 und vom 22.10.2014 | S14-486 | |||||
Ö 6 | Sachstandsbericht Bauleitplanung | V14/495/BA | |||||
Ö 7 | Änderung des Abwasserabnahmevertrages mit der Hansestadt Lübeck | V14/536/BA | |||||
Ö 8 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund - Satzungsbeschluss - | V14/527/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald der städtebauliche Vertrag im Hinblick auf die Ergänzung der Erschließungsanlage rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
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17.11.2014 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 6 - (offen) | |||||||
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit fasst folgenden Beschluss:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 72 für das Gebiet östlich der Lohstraße, südlich des Bebauungsplangebietes Nr. 67 und nördlich der Straße Wiesengrund, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 72 nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald der städtebauliche Vertrag im Hinblick auf die Ergänzung der Erschließungsanlage rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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08.12.2014 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 72 wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B+C
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 9 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ringstraße und südlich der Morier Straße - Aufstellungsbeschluss - | V14/539/BA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss - | V14/540/BA | |||||
Ö 11 | Einziehung eines Teilstückes des Verbindungsweges zwischen Obernwohlde und Krumbeck (Flurstücke 166 + 174 jeweils teilweise, Flurstück 170 ganz, Flur 0, Gemarkung Krumbeck) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes | V14/559/BA | |||||
Ö 12 | Geändertes Bauprogramm Ausbau Kolberger Straße und Bergstraße | V14/560/BA | |||||
Ö 13 | Feuerwehrbedarfsplan | V14/519/OA | |||||
Ö 14 | Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Arfrade | V14/545/OA | |||||
Ö 15 | Annahme von Spenden | V14/548/HA | |||||
Ö 16 | Haushaltsplan 2015 1. Beschlussfassung des Stellenplanes 2. Feststellung des Haushaltsplanes einschließlich der vorgeschriebenen Anlagen 3. Erlass der Haushaltssatzung | V14/557/KA | |||||
Ö 17 | Antrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90 Die Grünen auf Erhöhung der Vergnügungssteuer auf 12% zum nächstmöglichen Zeitpunkt. | V14/518/KA | |||||
N 18 | Abschluss eines Vergleiches | ||||||
N 19 | Verkauf einer gemeindeeigenen Wegefläche | ||||||
N 20 | Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages | ||||||
Ö 21 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 22 | Anfragen | ||||||
Ö 23 | Mitteilungen | ||||||