Tagesordnung - 22. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 11.04.2016 und vom 23.05.2016 | S16-544 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 23.05.2016 | S16-544 | |||||
Ö 5 | Ehrung einer verdienten Bürgerin | V16/920/HA | |||||
Ö 6 | Verpflichtung eines Gemeindevertreters und Einführung in seine Tätigkeit | V16/909/HA | |||||
Ö 7 | Nachwahlen für freigewordene Ausschusssitze | V16/910/HA | |||||
Ö 8 | Klimaschutzkonzept der Gemeinde Stockelsdorf | V16/877/HA | |||||
Ö 9 | Wiederwahl des Schiedsmannes Hellmut Tollning und seines Stellvertreters Michael Hitzfeld | V16/852/OA | |||||
Ö 10 | Änderung der Wochenmarktsatzung für die Gemeinde Stockelsdorf | V16/879/OA | |||||
Ö 11 | Nach- bzw. Neukalkulation der Nutzungsgebühren für die Migranten-Wohncontainer im Brandenbrooker Weg 14 | V16/875/OA | |||||
Ö 12 | Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik der Gemeinde Stockelsdorf für das Jahr 2012 | V16/914/KA | |||||
Ö 13 | Genehmigung von drei überplanmäßigen Ausgaben | V16/908/KA | |||||
Ö 14 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ringstraße und südlich der Morier Straße - Satzungsbeschluss - | V16/901/BA | |||||
Ö 15 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau - Satzungsbeschluss - | V16/923/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwest-lich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Sto-ckelsdorf / Bad Schwartau nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Be-kanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten einge-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
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18.07.2016 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 15 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwest-lich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Bad Schwartau, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebau-ungsplanes Nr. 31, 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straßen Eichhörnchenweg und Rehsprung, südöstlich des Rensefelder Weges sowie südwestlich der Gemeindegrenze Sto-ckelsdorf / Bad Schwartau nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Be-kanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten einge-sehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 16 | Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 75 - Änderung der Zuwegung sowie der Kranstell-, Montage- und Lagerflächen für zwei Windkraftanlagen - | V16/903/BA | |||||
Ö 17 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 81 für das Gebiet nordöstlich der L185 sowie westlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Bad Schwartau (Teil 1) und südwestlich der L185 sowie östlich der L184 (Teil 2) - Aufstellungsbeschluss - | V16/917/BA | |||||
Ö 18 | Aufstellung der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich der L185 sowie westlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Bad Schwartau (Teil 1) und südwestlich der L185 sowie östlich der L184 (Teil 2) - Aufstellungsbeschluss - | V16/919/BA | |||||
Ö 19 | Einziehung eines Teilstückes eines Wanderweges in Dissau Marschbruch (Flurstück 156, Flur 0, Gemarkung Dissau) nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes | V16/915/BA | |||||
N 20 | Änderung eines städtebaulichen Vertrages | ||||||
N 21 | Verkauf eines Gewerbegrundstücks Alte Segeberger Straße | ||||||
Ö 22 | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse | ||||||
Ö 23 | Anfragen | ||||||
Ö 24 | Mitteilungen | ||||||