Tagesordnung - 29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse der Gemeindevertretungssitzung vom 17.07.2017 | S17-569 | |||||
Ö 5 | Übernahme einer Bürgschaft für die Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf | V17/161/HA | |||||
Ö 6 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH | V17/180/HA | |||||
Ö 7 | Feststellung des Jahresabschlusses und Gewinnverwendung 2016 der Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH | V17/179/HA | |||||
Ö 8 | Zustimmung zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf | V17/178/OA | |||||
Ö 9 | Genehmigung von zwei überplanmäßigen Ausgaben | V17/186/KA | |||||
Ö 10 | Netzentwicklungsplan Strom Bedarfsermittlung 2017-30, vorläufige Prüfungsergebnisse Stellungnahme der Gemeinde Stockelsdorf | V17/167/BA | |||||
Ö 11 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf (Modifizierung von gefassten Beschlüssen) | V17/147/BA | |||||
Ö 12 | Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf | V17/146/BA | |||||
Ö 13 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße - Satzungsbeschluss – | V17/154/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
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19.09.2017 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: 1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15 Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 13
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09.10.2017 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 13 - (offen) | |||||||
Beschlussvorschlag: „1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 20, 3. Änderung für das Gebiet südöstlich, südwestlich sowie nordöstlich der Amandus-Voigt-Straße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
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Ö 14 | Verkauf gemeindeeigener Grundstücke im BPlan Nr. 80 - Verkaufsmodalitäten | V17/182/BA | |||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||