Tagesordnung - 31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 3 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 13.02.2018 | ||||||
Ö 4 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 13.02.2018 | ||||||
Ö 5 | Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet „Golfplatz Curau“ östlich des Malkendorfer Weges für die Teilfläche 1 nördlich des Gutshofes Malkendorfer Weg 16 in der Nähe der Dorfschaft Curau (Teilstück des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47) und für die Teilfläche 2 nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 - Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden - | V18/281/BA | |||||
Ö 6 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße/L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf/Lübeck - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden - | V17/145/BA | |||||
Ö 7 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße - Aufstellungsbeschluss - | V18/282/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenüber-nahmevereinbarung wirksam ist. |
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20.03.2018 - Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenüber-nahmevereinbarung wirksam ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 15 Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen:15
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16.04.2018 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die Gemeindevertretung beschließt:
1. Für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 9. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die maximale bauliche Ausnutzbarkeit erhöht werden. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenüber-nahmevereinbarung wirksam ist.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig
Anzahl der gesetzlichen Mandatsträger/innen: 31 Anzahl der anwesenden Mandatsträger/innen: 29
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Ö 8 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 5. Änd. für das Gebiet nordöstlich der Heinrichstraße - Entwurfs- und Auslegungsbeschluss - | V16/805/BA | |||||
Ö 9 | Auftragsvergabe Sanierung von Straßenschäden im Gemeindegebiet | V18/278/BA | |||||
Ö 10 | Auftragsvergabe Erweiterung KITA Himmelblau 2. BA (Vergabevorschläge werden separat zugestellt;) | V18/286/BA | |||||
Ö 11 | Antrag der SPD-Fraktion vom 05.02.2018 auf Verlegung der Ortstafel an der L 332 | V18/285/OA | |||||
Ö 12 | Anfragen | ||||||
Ö 13 | Mitteilungen | ||||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Bericht über durchgef. Beschlüsse (62 KB) |