Tagesordnung - 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger | V08/941/BA | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 5 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 6 | Budget Ordnungsamt für das Haushaltsjahr 2009 | V08/937/OA | |||||
Ö 7 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße -Satzungsbeschluss- | V08/945/BA | |||||
Ö 8 | Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich der Waldenburger Straße -Abschließender Beschluss- | V08/940/BA | |||||
Ö 9 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung- | V08/943/BA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden- | V08/930/BA | |||||
Ö 11 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst "Am Dorfplatz", Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- | V08/944/BA | |||||
Ö 12 | Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss- | V08/929/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
„Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher Belange wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.““
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07.07.2008 - Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: „Der
Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt 1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher
Belange wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die
Anregungen vorgebracht haben, sowie die Träger öffentlicher Belange, die eine
Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in
Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellungssatzung (liegt dem Original
der Niederschrift als Anlage 7 bei) für die Ortschaft Pohnsdorf,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf nach §
10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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21.07.2008 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||
„Die
Gemeindevertretung beschließt: 1. Über die eingegangenen Eingaben der Träger öffentlicher
Belange wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben,
sowie die Träger
öffentlicher Belange, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 Satz 1 des Baugesetzbuches
beschließt die Gemeindevertretung die
Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung
gebilligt. 4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den
Satzungsbeschluss zur Klarstellungssatzung für die Ortschaft
Pohnsdorf nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo
der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt
Auskunft verlangt werden kann. Der Satzung bestehend aus der
Planzeichnung ( Teil A) und dem Test (Teil B) ist dem Original der Niederschrift als Anlage 3
beigefügt. Sie wird Bestandteil des Beschlusses.“ Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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Ö 13 | Knickneuanlage und Baumpflanzungen Rodelberg Eckhorst, Befreiung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung für die Ortschaft Eckhorst | ||||||
Ö 14 | Straßenbenennung Bebauungsplan Nr. 43 | V08/931/BA | |||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||