Tagesordnung - 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||
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Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger | V08/941/BA | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 5 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 6 | Budget Ordnungsamt für das Haushaltsjahr 2009 | V08/937/OA | |||||
Ö 7 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße -Satzungsbeschluss- | V08/945/BA | |||||
Ö 8 | Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich der Waldenburger Straße -Abschließender Beschluss- | V08/940/BA | |||||
Ö 9 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung- | V08/943/BA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden- | V08/930/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206), ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.
2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1
3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“
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07.07.2008 - Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 10 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt „1. Das Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet
zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206),
ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses
B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden. 2. Über die während der Beteiligung der Behörden
eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 28, 2. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5
bei) "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße,
Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die Begründung dazu werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen. 4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2.
Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich
auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu
benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz
2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein
Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei
der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a
Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
angewendet wird.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
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21.07.2008 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die
Gemeindevertretung beschließt: „1. Das Aufstellungsverfahren
zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das
Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger
Straße (B 206),
ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert
durch Artikel 1
des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses
B-Planes ist § 13 a
Baugesetzbuch anzuwenden. 2. Über die während
der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden: s. Anlage 1 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2.
Änderung "Skateranlage" für das Gebiet
zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B
206) und
die Begründung dazu werden in der
vorliegenden Fassung beschlossen. 4. Der vorgenannte
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach §
3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung
entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2
Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt
bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses
Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28, 2.
Änderung einschließlich der Begründung ist dem Original der
Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Er wird Bestandteil des
Beschlusses.“ Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
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Ö 11 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst "Am Dorfplatz", Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- | V08/944/BA | |||||
Ö 12 | Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss- | V08/929/BA | |||||
Ö 13 | Knickneuanlage und Baumpflanzungen Rodelberg Eckhorst, Befreiung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung für die Ortschaft Eckhorst | ||||||
Ö 14 | Straßenbenennung Bebauungsplan Nr. 43 | V08/931/BA | |||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||