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Tagesordnung - 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit  

Bezeichnung: 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
Datum: Mo, 07.07.2008 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:20 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses
Ort: Rathaus, Ahrensböker Str. 7, 23617 Stockelsdorf

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung      
Ö 2  
Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger  
V08/941/BA  
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2008      
Ö 5  
Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit vom 05.05.2008      
Ö 6  
Budget Ordnungsamt für das Haushaltsjahr 2009  
Enthält Anlagen
V08/937/OA  
Ö 7  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
V08/945/BA  
Ö 8  
Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich der Waldenburger Straße -Abschließender Beschluss-  
Enthält Anlagen
V08/940/BA  
Ö 9  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung-  
Enthält Anlagen
V08/943/BA  
Ö 10  
Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden-  
Enthält Anlagen
V08/930/BA  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206), ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 

   
    07.07.2008 - Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
    Ö 10 - ungeändert beschlossen
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206), ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a Baugesetzbuch anzuwenden.

 

2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage 5 bei) "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

   
    21.07.2008 - Gemeindevertretung Stockelsdorf
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
    Die Gemeindevertretung beschließt:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

„1. Das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das

     Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206),

     ist auf der Grundlage des Baugesetzbuches vom 23.09.2004, zuletzt geändert durch Artikel 1

     des Gesetzes vom 21.12.2006 fortzusetzen. Bei der Aufstellung dieses B-Planes ist § 13 a

     Baugesetzbuch anzuwenden.

 

 2. Über die während der Beteiligung der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie

     folgt entschieden:

s. Anlage 1

 

 3. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet

     zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) und

     die  Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

 4. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28, 2. Änderung und die Begründung

     dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die

     Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass

     gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen

     unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten

     Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,

     soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen

     der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht

     werden können. Ebenfalls ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass bei der Aufstellung

     dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne

     Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 

      Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 28, 2. Änderung einschließlich der Begründung ist

      dem Original der Niederschrift als Anlage 4 beigefügt. Er wird Bestandteil  des  Beschlusses.“

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

Ö 11  
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst "Am Dorfplatz", Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung-  
Enthält Anlagen
V08/944/BA  
Ö 12  
Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss-  
Enthält Anlagen
V08/929/BA  
Ö 13  
Knickneuanlage und Baumpflanzungen Rodelberg Eckhorst, Befreiung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung für die Ortschaft Eckhorst      
Ö 14  
Straßenbenennung Bebauungsplan Nr. 43  
Enthält Anlagen
V08/931/BA  
Ö 15  
Anfragen      
Ö 16  
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