Tagesordnung - 1. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Begrüßung | ||||||
Ö 2 | Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürger | V08/941/BA | |||||
Ö 3 | Einwohnerfragestunde | ||||||
Ö 4 | Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 5 | Bericht über die Durchführung der Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit vom 05.05.2008 | ||||||
Ö 6 | Budget Ordnungsamt für das Haushaltsjahr 2009 | V08/937/OA | |||||
Ö 7 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13, 3. Änderung für das Gewerbegebiet "Albert-Einstein-Straße", Gebiet nördlich der Kleingartenanlage und östlich der rückwärtigen Bebauung der Georg-Ohm-Straße -Satzungsbeschluss- | V08/945/BA | |||||
Ö 8 | Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes-Neuaufstellung- für das Gebiet südwestlich der Waldenburger Straße -Abschließender Beschluss- | V08/940/BA | |||||
Ö 9 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 64 für das Gebiet südwestlich der Schlesischen und Waldenburger Straße sowie südöstlich der rückwärtigen Bebauung der Lohstraße -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach deröffentlichen Auslegung- | V08/943/BA | |||||
Ö 10 | Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 28, 2. Änderung "Skateranlage" für das Gebiet zwischen Daimlerstraße, Umgehungsstraße (L 184) u. Segeberger Straße (B 206) -Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden- | V08/930/BA | |||||
Ö 11 | Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst "Am Dorfplatz", Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende -Satzungsbeschluss und verfahrenslenkender Beschluss aufgrund von Änderungen nach der öffentlichen Auslegung- | V08/944/BA | |||||
VORLAGE | |||||||
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt
„1. Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 65 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 65 in der Ortschaft Eckhorst „Am Dorfplatz“, Gebiet südwestlich der Straße Altes Ende, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Änderungen, als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 65 ist ein Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen, Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und die berührten Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu beteiligen) durchzuführen.
5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 65 nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
|
|||||||
07.07.2008 - Ausschuss für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit | |||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||
Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt „1.
Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 65 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1 Die
Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben
haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach §
92 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 65 (liegt dem Original der Niederschrift als Anlage
6 bei) in der Ortschaft Eckhorst „Am Dorfplatz“, Gebiet
südwestlich der Straße Altes Ende, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und
dem Text (Teil B), unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser
Vorlage genannten Änderungen, als Satzung. 3. Die
Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt. 4. Aufgrund
der beschlossenen Änderungen zum Bebauungsplan Nr. 65 ist ein
Beteiligungsverfahren auf der Grundlage des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
(Verkürzung der öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen, Stellungnahmen können nur
zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und die berührten
Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu
beteiligen) durchzuführen. 5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 65 nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ Abstimmungsergebnis: Einstimmig |
|||||||
21.07.2008 - Gemeindevertretung Stockelsdorf | |||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||
Die
Gemeindevertretung beschließt: „1.
Über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes
Nr. 65 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wird wie folgt
entschieden:
s. Anlage 1 Die Bürgermeisterin wird beauftragt,
diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe
in Kenntnis zu setzen. 2. Aufgrund des
§10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die
Gemeindevertretung den B.-Plan Nr. 65 in
der Ortschaft Eckhorst „Am Dorfplatz“, Gebiet südwestlich
der Straße Altes Ende, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B),
unter Berücksichtigung der in der Begründung zu dieser Vorlage genannten Änderungen,
als Satzung. 3. Die Begründung wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt. 4. Aufgrund der beschlossenen Änderungen zum
Bebauungsplan Nr. 65 ist ein Beteiligungsverfahren auf der Grundlage
des § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (Verkürzung der öffentlichen Auslegung auf 3 Wochen,
Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden und die
berührten Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen bzw. zu
beteiligen) durchzuführen. 5. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum B.-Plan Nr. 65 nach § 10 Abs. 3 ortsüblich bekannt zu machen, sofern im Beteiligungsverfahren keine Anregungen oder Bedenken erhoben werden. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Satzung bestehend aus der
Planzeichnung ( Teil A) und dem Text ( Teil B) ist dem Original der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt. Sie wird Bestandteil des Beschlusses.“ Abstimmungsergebnis:
Einstimmig |
|||||||
Ö 12 | Aufstellung der Klarstellungssatzung für die Ortschaft Pohnsdorf -Satzungsbeschluss- | V08/929/BA | |||||
Ö 13 | Knickneuanlage und Baumpflanzungen Rodelberg Eckhorst, Befreiung von den Festsetzungen der Ergänzungssatzung für die Ortschaft Eckhorst | ||||||
Ö 14 | Straßenbenennung Bebauungsplan Nr. 43 | V08/931/BA | |||||
Ö 15 | Anfragen | ||||||
Ö 16 | Mitteilungen | ||||||